Die Beiträge müssen bei mx3.ch spätestens am 16.November 2009, 12:00 Uhr eingetroffen sein!
Wettbewerbsreglement
- the score –
− des Bundesamtes für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Design & Kunst (HSLU), « mx3.ch » und der « Union of Film Music Composers Switzerland » (UFMC) (nachfolgend die "Partnerorganisationen"), unterstützt von der Schweizerischen Post
1. Warum ein Wettbewerb?
Das BAK will sich verstärkt mit den Herausforderungen der digitalen, audiovisuellen Welt auseinandersetzen. Das Internet als Ort der Information, der Unterhaltung und der Zusammenarbeit ist in den letzten Jahren ein dynamischer und reichhaltiger Raum der Kreativität geworden. Musik nimmt an diesem virtuellen Ort insofern eine Pionierfunktion ein, als sie aufgrund der kleineren Datenmengen im Netz leichter verfügbar ist und viele Internet-Nutzer interessiert und anzieht. Das hundertjährige Jubiläum der Filmmusik (2009) bietet den idealen Rahmen, die Filmmusik, als ein wesentliches Element des Films, besonders hervorzuheben.
Deshalb lanciert das BAK in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Design & Kunst (HSLU), « mx3.ch » und der « Union of Film Music Composers Switzerland » einen multimedialen Wettbewerb, der von der Schweizerischen Post unterstützt wird. Wir wenden uns insbesondere an junge Komponistinnen und Komponisten und wollen diesen eine Plattform bieten, um ihr Können einem breiten Publikum zu präsentieren.
2. Wie funktioniert es?
Der Animationsfilm „ PLEXO“ von Jan Anthamatten der HLSU (Dauer 2’20 min.) wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Neuvertonung zur Verfügung gestellt. Aus den eingegangen Werken werden maximal 10 Werke nominiert. Eine Jury kann aus den 10 Nominierten eine/n Gewinner/in auswählen. Parallel zur Jurierung bestimmt das Publikum via Onlinevoting seinen Favoriten; ebenso ist ein Preis der UFMC vorgesehen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner können Preise im Wert von gesamthaft CHF 5000 gewinnen. Der Jurypreis ist mit CHF 3000, der Publikumspreis und der Preis der UFMC sind mit je CHF 1000 dotiert.
3. Wie kann ich teilnehmen?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schreiben sich für den Wettbewerb auf der grössten Musikplattform der Schweiz – www.mx3.ch – ein (siehe Tutorial unter www.thescore.ch). Sie erstellen Ihr Profil, laden das zu vertonende Werk herunter (www.thescore.ch oder www.mx3.ch/stage/thescore) und laden auf www.mx3.ch (siehe Tutorial) ihre Vertonung als Tonspur (Profil und Werk müssen den Teilnahmebedingungen gemäss Ziffer 5 entsprechen). Die eingegangenen Werke werden mit der Bildspur synchronisiert und auf einer geeigneten externen Videoplattform (z.B. www.dailymotion.ch oder www.youtube.com) einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht sowie auf der Homepage www.thescore.ch präsentiert.
4. Wie lange läuft der Wettbewerb?
Der Wettbewerb – The Score – wird am 7. August 2009 eröffnet.
Die Beiträge müssen bei mx3.ch spätestens am 16.November 2009, 12:00 Uhr eingetroffen sein.
Die Nomination von maximal 10 Beiträgen erfolgt bis Ende 2009.
Die Publikumswahl findet vom 1. bis zum 20. Januar 2010 statt.
Die Jury kürt während den Solothurner Filmtagen (21.-28.Januar 2010) die Gewinnerin oder den Gewinner.
Die Preisverleihung (Jurypreis, Publikumspreis und Preis der UFMC) findet am 25.Januar 2010 in Solothurn statt. Alle Nominierten werden an die Solothurner Filmtage eingeladen (Reisekosten, Festivalpass für zwei Tage, Nachtessen mit der Jury und Übernachtung werden von der Schweizerischen Post übernommen).
5. Teilnahmebedingungen
a) Persönliche Anforderungen
1. Der Wettbewerb richtet sich an alle Komponistinnen und Komponisten, die nach dem 1. Januar 1979 geboren wurden.
2. Die Komponistinnen und Komponisten müssen die Schweizer Staatsangehörigkeit haben oder eine Aufenthaltsgenehmigung (C) für die Schweiz besitzen.
3. Werden für die Realisierung der Komposition weitere Personen, insbesondere Musikerinnen und Musiker, beigezogen, so müssen mindestens die Hälfte derselben ebenfalls die Schweizer Staatsangehörigkeit haben oder eine Aufenthaltsgenehmigung (C) für die Schweiz besitzen.
4. Diese Voraussetzungen sind auf Nachfrage hin zu belegen.
b) Anforderungen an das Werk
1. Der musikalische Stil kann von der Kandidatin oder vom Kandidaten frei gewählt werden.
2. Die Komposition kann mit digitalen oder akustischen Instrumenten realisiert werden. Auch eine Mischung davon ist möglich.
3. Das vorhandenen Sounddesign kann in die Komposition integriert werden oder auch nicht.
4. Es ist Sache der Komponistin oder des Komponisten, die Komposition zu realisieren. Hierzu kann sie oder er weitere Personen, wie etwa Instrumentalisten, beiziehen. Die Komponistin oder der Komponist trägt sämtliche Kosten für die Realisierung der Komposition und stellt die Organisatoren des Wettbewerbs von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen wie etwa Honorare oder Urheberrechtsentschädigungen frei.
5. Für die computergestützte Musik, sind die kompatiblen virtuellen Instrumente VST, AU, RTAS/HTDM erlaubt
6. Das von der Komponistin oder vom Komponisten vorgelegte Werk muss von ihr oder ihm persönlich verfasst worden und authentisch sein und darf vorgängig noch nicht aufgeführt, gesendet, verlegt oder sonst wie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein, weder als selbständiges Werk noch in Verbindung mit anderen Werken (namentlich Bild oder Text).
7. Werke, die durch mehrere Komponistinnen und Komponisten zusammen in einer Weise geschaffen worden sind, dass gemeinschaftliches Urheberrecht im Sinne von Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes entsteht, können ebenfalls eingereicht werden. Im Falle einer Prämierung wird in diesem Fall die Preissumme aber nur einmal pro prämiertes Werk fällig.
8. Remixes und Samples eigener und fremder Musik sowie andere selbständige Bearbeitungen eigener bestehender Werke sind im Rahmen des Urheberrechts zulässig. Genaue Angaben zur Verwendung fremder Werke sind auf Nachfrage hin einzureichen.
c) Technische Vorgaben und Abläufe
1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können über einen Link (www.thescore.ch oder www.mx3.ch/stage/thescore) den Animationsfilm zum Vertonen runterladen. (Format: 25i/s, bip bei 3 sec.)
2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinterlegen ihre mp3 mit synchronisierten bips auf ihrer Künstlerseite auf der Internetseite mx3.ch (per upload). Das Format der mp3 ist 160 oder 256 kbps 44, Khz mit bip am Anfang und am Schluss (siehe Tutorial).
3. Bevor das Werk upgeloadet werden kann, muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer in einem Formular bestätigen, dass sie oder er das vorliegende Wettbewerbsreglement zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert, dass sie oder er alleiniger (bzw. mit anderen zusammen gemeinschaftlicher) Urheber des eingereichten Werkes ist und dass alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.
4. mx3 wird die Bild- und Tonspur synchronisieren und auf die dafür vorgesehenen Plattformen präsentieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das synchronisierte Werk auf der Profilseite bei mx3 des Teilnehmers von diesem präsentiert wird (siehe Tutorial).
d) Weitere rechtliche Voraussetzungen
1. Wer ein Werk zur Teilnahme am Wettbewerb einsendet, muss bestätigen, dass er oder sie mit der unentgeltlichen Nutzung durch das BAK und die Partnerorganisationen im Rahmen des Wettbewerbs einverstanden ist. Dieses Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs umfasst namentlich:
- die Synchronisation und Veröffentlichung des Werks auf den aktuellen filmischen Trägermedien (der Homepage www.thescore.ch),
- das zeitlich unbeschränkte öffentliche Zugänglichmachen des Werks auf geeigneten Internetseiten wie etwa www.thescore.ch, www.mx3.ch und dailymotion.ch,
- die öffentliche Vorführung des Werks im Rahmen des Nominationsverfahrens, der Beurteilung durch die Jury, anlässlich der Preisverleihung sowie im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung über die Aktivitäten des BAKs und der Partnerorganisationen,
- die Herstellung und Abgabe von Werkexemplaren im Rahmen des Nominationsverfahrens, der Beurteilung durch die Jury, anlässlich der Preisverleihung sowie im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung über die Aktivitäten des BAKs und der Partnerorganisationen,
- die Verwendung und Verbreitung des Werks durch das BAK und die Partnerorganisationen sowie Radio und Fernsehen im Rahmen der Promotion für die Filmmusik,
- Die Musikkomposition, darf mit der Bildspur nach dem Wettbewerb nur mit Einverständnis der Rechteinhaber (HSLU) zu Promotionszwecken weiter benützt werden,
- Im Übrigen verbleiben die Urheberrechte an den eingesandten Werken bei den jeweiligen Komponistinnen und Komponisten.
2. Alle am Wettbewerb teilnehmenden Komponistinnen und Komponisten müssen bestätigen, dass sie die alleinigen (bzw. gemeinschaftlichen) Urheber des eingereichten Werkes sind und dass sie das Einverständnis allfälliger Mitwirkender (insbesondere der Musikerinnen und Musiker) für die mit der Teilnahme am Wettbewerb verbundenen Nutzungen und die Veröffentlichung eingeholt haben. Die Komponistinnen und Komponisten stellen die Partnerorganisationen von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei und halten sie schadlos.
3. Werden fremde Werke bei einem Remix oder Sampling im Rahmen des Urheberrechts befugterweise verwendet, so steht eine allfällige Preissumme nur der Komponistin oder dem Komponisten des abgeleiteten, nicht aber der verwendeten Werke zu. Es ist Sache der Komponistin oder des Komponisten, allfällige Nutzungsrechte Dritter - namentlich Urheberrechte - für die Verwendung von deren Werken im Rahmen dieses Wettbewerbes einzuholen. Die Komponistinnen und Komponisten stellen die Partnerorganisationen von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei und halten sie schadlos.
4. Die Partnerorganisationen haften nicht für die in den eingereichten Werken gezeigten Inhalte. Im Übrigen gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen für Onlinedienste von mx3.ch.
5. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann nur maximal ein Werk einreichen.
e) Ausschluss vom Wettbewerb
Das BAK und die Partnerorganisationen behalten sich vor, Werke mit ehrverletzenden oder rechtswidrigen Inhalten nicht zu veröffentlichen respektive von der Homepage zu entfernen und vom Wettbewerb auszuschliessen (vgl. Art. 16 Filmgesetz).
Autoren oder Werke, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen oder für die erforderliche Bestätigungen nicht vorliegen, werden nicht veröffentlicht und sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Das BAK und die Partnerorganisationen behalten sich vor, das Werk vom Internet zu entfernen und die Komponistin oder den Komponisten und das Werk vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Klagen oder Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
Durch die Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert die Komponistin oder der Komponist die allgemeinen Geschäftsbedingungen von mx3.ch (siehe http://www.mx3.ch/legal/legal-de.html).
6. Regeln für Auswahl der Nominierten und der Gewinner
Vertreter der vier Partnerorganisationen nehmen die Nomination von maximal 10 Werken anhand untenstehender Kriterien gemeinsam vor. Sollte nach Einschätzung des BAK-Vertreters keine Einigung möglich sein, so verteilt jede Partnerorganisation für jedes Werk maximal 100 Punkte. Die 10 Werke mit der höchsten Punkteanzahl werden sodann nominiert.
Die 10 nominierten Werke werden auf den Internet-Seiten der Partnerorganisationen sowie weiteren geeigneten Seiten veröffentlicht. Das Publikum kann seine Stimme abgeben. Die Stimmen werden gezählt; das Werk mit den meisten Stimmen erhält sodann den Publikumspreis.
Die Jury besteht aus 5 Persönlichkeiten aus der professionellen Film- und Musikindustrie. Die Jury wählt aus den 10 nomierten Werken nach dem Mehrheitsprinzip jenes Werk aus, welches den folgenden Kriterien am besten entspricht:
- künstlerische Qualität (technisch, dramaturgisch)
- Originalität
- Relevanz zwischen Musik und Bild
Die Jury hat das Recht, keinen Preis zu vergeben oder den Preis zu je CHF 1'500 aufzuteilen.
Die Gewinnerin oder der Gewinner des Preises der UFMC wird durch sein Komitee sowie seine Mitglieder und Partner nach dem Mehrheitsprinzip bestimmt.
Die Auswahl, respektive Nichtauswahl der Nominierten und der GewinnerIn wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Rechtliche Grundlagen
Filmgesetz, FiG, SR 443.1)
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV, SR 443.11)
Ausschliesslich die deutsche Version des Wettbewerbsreglements ist rechtsverbindlich.